Betriebliche Weiterbildung im Zeichen des digitalen Wandels – Betriebs- und Personalräte als Weiterbildungsmentoren
Wir sind mitten drin im digitalen Wandel der Arbeitswelt. Die beruflichen Anforderungen an die Beschäftigten steigen und sie ändern sich ständig. Der Wandel ist rasant und mehrt die Bedeutung des lebenslangen Lernens und der berufsbegleitenden Fort- und Weiterbildung für den Erhalt der Arbeitskraft und die berufliche Anschlussfähigkeit.
Zu wenige Beschäftigte profitieren derzeit noch von Weiterbildungsangeboten. Dass muss sich ändern, denn eine einmal gemachte Berufsausbildung trägt nicht mehr durch das ganze Leben. Alle Beschäftigten müssen beim digitalen Wandel mitgenommen werden.
Das gelingt nur mit starken Betriebs- und Personalräten. Durch ihre Mitbestimmungs- und Informationsrechte bei der Weiterbildung nach Paragraph 96-98 Betriebsverfassungsgesetz und Art. 76 Personalvertretungsgesetz kommt ihnen eine Schlüsselrolle bei der Ermittlung des Weiterbildungsbedarfs der Kolleginnen und Kollegen und der Initiierung entsprechender beruflicher Weiterbildungsangebote zu.
Aber wie funktioniert Weiterbildung in Bayern? Wo gibt es Fördermöglichkeiten, wo und welche Weiterbildungsangebote gibt es auf der regionalen Ebene? Wie können Betriebs- und Personalräte ihre Initiativrechte nach § 96-98 Betriebsverfassungsgesetz und Art. 76 Personalvertretungsgesetz optimal nutzen um die Beschäftigten bei der Weiterbildung zu unterstützen?
Ziel des gemeinsamen Seminars von DGB-Bildungswerk Bayern und der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit ist die Fortbildung von Betriebsräten zu Weiterbildungsmentoren für ihre Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben und Dienststellen.
Das nötige Rüstzeug hinsichtlich gesetzlicher und tarifvertraglicher Regelungen sowie bestehender Förder- und Weiterbildungsangebote auf regionaler und Landesebene soll anhand der folgenden Themenschwerpunkte vermittelt werden:
- Einführung in das Thema Digitalisierung: Welche Berufsprofile/Qualifikationen werden künftig (noch) gebraucht?
- Vermittlung von Informationen über Unterstützungsmöglichkeiten und Weiterbildungsangebote für Beschäftigte und Betriebe durch die Bundesagentur für Arbeit
- Mitbestimmungsrechte und Informationsansprüche des Betriebsrats zw. Personalrats in der Weiterbildung nach Betriebsverfassungsgesetz/Personalvertretungsgesetz
- Überblick über bestehende Weiterbildungstarifverträge und Betriebsvereinbarungen bzw. Dienstvereinbarungen zum Thema
- Themenbehandlung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung Austausch und Ideenfindung für die eigene Arbeit
Durch das Seminar führen Referentinnen und Referenten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und/oder der regionalen Dienststellen der Arbeitsagentur sowie Referentinnen und Referenten von DGB und Mitgliedsgewerkschaften. Die Seminargebühr beträgt 287 Euro inklusive Verpfelgung. Ein Seminar für Betriebs- und Personalräte nach §37.6 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 5 BayPVG
Termin 1: 10.04.2019 in München
Termin 2: 24.07.2019 in Nürnberg
Termin 3: 23.10.2019 in Würzburg