Zur freien Verfügung: TIBAY veröffentlicht BV-Formulierungsvorschläge für Mobile Arbeit in der Krise
Die vorliegenden Vorschläge ermöglichen die rasche Regelung der Arbeit von unterwegs oder von Zuhause aus, ohne das gesamte Instrumentarium der Arbeitsstättenverordnung in Anschlag zu bringen, erläutert Torsten Weber, Leiter der Technologieberatung TIBAY in München die veröffentlichten Regelungsvorschläge. „Mit diesen Bausteinen lässt sich die Mobile Arbeit schnell und unbürokratisch umsetzen, sie sorgen aber auch dafür, dass der betriebliche Ausnahmezustand kein Dauerzustand bleibt.“
Die Mitbestimmung nach § 87 (1) Nr. 6 BetrVG bliebe weitgehend erhalten, so Weber. „Wir wollen vermeiden, dass die Interessenvertretung mit Regelungen überfahren wird, die sich nicht mehr zurückdrehen lassen“ Es gehe dabei darum, die betrieblichen Ansteckungsgelegenheit zu reduzieren und Risiko-Gruppen zu schützen sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten, ohne die Interessenvertretung zu schwächen.
Ein Regelungsentwurf für die Teilnahme an Betriebsrats-Webinaren ist im Entwurf ebenfalls enthalten, außerdem ein Vorschlag zur Stärkung der Beschlussfähigkeit des Betriebsrates bei Video-Konferenzen. Hierbei stützt man sich auf den Vorschlag von Prof. Dr. Peter Wedde. Der Datenschutz-Spezialist hatte für den BUND-Verlag vor einigen Tagen einen Vorschlag erarbeitet, für dessen Wirksamkeit aber keine Haftung übernommen werden könne.
Neben von TIBAY entworfenen Regelungen sind die Formulierungsvorschläge von den Regelungsbausteinen „Betrieblicher Umgang mit einer Epidemie oder Pandemie“ der Technologie-Beratungsstelle NRW inspiriert. Darin sind zur Mobilen Arbeit wiederum aktuelle Vorschläge der IG Metall integriert. Zur weiteren betrieblichen Anpassung schlägt TIBAY unter anderem das Werk „Mobile Arbeit - Empfehlungen für die tarif- und betriebspolitische Gestaltung“ der Gewerkschaft Verdi vor.
Die Formulierungsvorschläge müssen unbedingt noch auf die betrieblichen Belange angepasst werden.