Betriebliche Interessenvertretungen sind häufig mit komplexen Fragestellungen konfrontiert. Besonders der Bereich Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan...
Betriebliche Interessenvertretungen sind häufig mit komplexen Fragestellungen konfrontiert. Besonders der Bereich Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan ist etwas heikel. Im Seminar wird geklärt, was grundsätzlich unter eine Betriebsänderung i.S. v. § 111 fälllt und was nicht. Es werden die Unterschiede zwischen Interessenausgleich und Sozialplan geklärt und was sie können müssen. Es werden typische Inhalte von Interessenausgleich und/oder Sozialplan besprochen. Zudem gibt es einen Überblick über die Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten. Es wird erläutert wie ein Verhandlungsanspruch durch gerichtliche Verfügung gesichert werden kann und wie eine Einigungsstelle zustande kommt. Zuletzt wird noch die Möglichkeit der Hinzuziehung von Sachverständigen nach § 80 Abs. 3 BetrVG erklärt.
Datum: |
Vom
08.07.2025
09:00
Bis zum
09.07.2025
16:00
|
Ort | Flemings Hotel München Schwabing Leopoldstr. 130-132 80804 München |
Zielgruppe | Betriebsräte /-innen, Schwerbehindertenvertreter /-innen, Personalräte /-innen, Mitarbeitervertretungen |
Referent | Michael Fleischmann |
Bezeichnung | Fachanwalt für Arbeitsrecht |
Teilnahmegebühr | 605.00 € |
Unterkunft/Verpfl. | 300.00 € |
Künstliche Intelligenz (KI) ist in aller Munde und mittlerweile auch in den meisten Betrieben. In der digitalen Transformation der Arbeitswelt ist sie das nächste...
Künstliche Intelligenz (KI) ist in aller Munde und mittlerweile auch in den meisten Betrieben. In der digitalen Transformation der Arbeitswelt ist sie das nächste große Versprechen zur unternehmerischen Produktivitätssteigerung. Für betriebliche Interessenvertretungen stellt sich die Aufgabe, beim Einsatz von KI einerseits darauf zu achten, dass sich die Arbeitsbedingungen nicht verschlechtern. Andererseits gilt es die neuen Möglichkeiten zu nutzen, um Arbeitsbedingungen mit KI zu verbessern. Hierbei müssen die Vorschriften aus der neuen KI-Verordnung der EU vom Unternehmen eingehalten werden. Auch die DSGVO scheint mit der ein oder anderen KI-Anwendung nicht leicht vereinbar.
Das Seminar gibt eine Einführung ins Thema und zeigt konkrete Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretungen auf.
· Was ist KI und wie unterscheidet sie sich von klassischen IT-Systemen?
· Welche gesetzlichen Grundlagen gelten für den Einsatz von KI im Betrieb?
· Wie schafft es die gesetzliche Interessenvertretung, bei sich selbstständig weiterentwickelnden und komplexen KI-Anwendungen am Ball der Mitbestimmung zu bleiben?
· Welche Regelungsinhalte sind für eine Betriebs-/Dienstvereinbarung zu KI unbedingt erforderlich?
Datum: |
Vom
10.07.2025
10:00
Bis zum
11.07.2025
16:00
|
Ort | Hotel Victoria Nürnberg Theodor Schuler GmbH & Co.KG Königstraße 80 90402 Nürnberg |
Zielgruppe | Betriebsräte /-innen, Personalräte /-innen, Mitarbeitervertretungen |
Referent | Dr. Christopher Franke, Dr. Manuel Rühle |
Bezeichnung | Technologie- und Weiterbildungsberater, DGB Bildungswerk Bayern, Pädagogischer Leiter, DGB Bildungswerk Bayern |
Teilnahmegebühr | 675.00 € |
Unterkunft/Verpfl. | 369.00 € |
Im Seminar werden die wichtigsten Aspekte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen nach § 99 BetrVG erläutert: Definitionen,...
Im Seminar werden die wichtigsten Aspekte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen nach § 99 BetrVG erläutert: Definitionen, Fristen, Zustimmungsverweigerungsgründe, gerichtliches Verfahren und neue Rechtsprechung.
Datum: |
Vom
14.07.2025
10:00
Bis zum
15.07.2025
16:00
|
Ort | Ringhotel Die Gams Hauptstrasse 16 92339 Beilngries |
Zielgruppe | Betriebsräte /-innen |
Referent | Tanja Himmelsdorfer |
Bezeichnung | Rechtsanwältin |
Teilnahmegebühr | 675.00 € |
Unterkunft/Verpfl. | 319.00 € |
Grundlagenseminar Gemäß § 102 BetrVG muss der Betriebsrat vor jeder Kündigung angehört werden, eine Stellungnahme zu Kündigungen ist eine seiner regelmäßig sich...
Gemäß § 102 BetrVG muss der Betriebsrat vor jeder Kündigung angehört werden, eine Stellungnahme zu Kündigungen ist eine seiner regelmäßig sich wiederholenden Aufgaben. Deses Seminar vermittelt fundierte Kenntnisse über die Beteiligungsrechte und die Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats im Kündigungsverfahren.
Empfohlen wird der vorherige Besuch eines Einführungsseminars zum BetrVG (Betriebsräte I).
· Arbeitsrechtliche Begriffsklärung der verschiedenen Formen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
· Beteiligung des Betriebsrats bei Kündigung und seine Rechte nach dem BetrVG
· Bedenken und Widerspruch - die Stellungnahme des Betriebsrats
· Zustimmung des Betriebsrats
· Das Zustimmungserfordernis des § 103 BetrVG bei außerordentlicher Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
· Fristen für den Betriebsrat
Datum: |
Vom
14.07.2025
10:30
Bis zum
18.07.2025
14:00
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Ort | Strandhotel Seehof Seestraße 33 91738 Langlau |
Zielgruppe | Betriebsräte /-innen |
Referent | Thomas Rathgeb |
Bezeichnung | Rechtsanwalt |
Teilnahmegebühr | 1345.00 € |
Unterkunft/Verpfl. | 1279.00 € |
Die hoch integrierte cloudbasierte Kollaborationsplattform Microsoft 365 ist höchst umstritten und wird dennoch aktuell bei vielen Unternehmen eingeführt oder ist...
Die hoch integrierte cloudbasierte Kollaborationsplattform Microsoft 365 ist höchst umstritten und wird dennoch aktuell bei vielen Unternehmen eingeführt oder ist schon im Betrieb.
Die Mitbestimmungsgremien stehen dabei vor der Aufgabe, sowohl die technische Struktur dieser Systemwelt zu verstehen, die lizensierten Dienste und Komponenten einzuschätzen als auch taugliche Regelungen zu schaffen bzw. zu verhandeln, die die datenschutzrechtlichen Problemstellungen berücksichtigen.
In dem Seminar erläutern wir den grundlegenden Systemaufbau von MS 365, beschäftigen uns mit den Gefahren und Potentialen sowohl der einzelnen Dienste und Komponenten als auch des Gesamtsystems, diskutieren eine adäquate Regelungsstruktur und werfen einen Blick auf mögliche Kontrollverfahren durch die Mitbestimmungsgremien.
Datum: |
Vom
16.07.2025
10:00
Bis zum
18.07.2025
15:00
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Ort | Hotel Feuriger Tatzlwurm Tatzlwurm 1 83080 Oberaudorf |
Zielgruppe | Betriebsräte /-innen, Personalräte /-innen, Mitarbeitervertretungen |
Referent | Torsten Weber |
Bezeichnung | Leiter Technologie- und Innovationsberatung Tibay im DGB Bildungswerk Bayern e.V. |
Teilnahmegebühr | 925.00 € |
Unterkunft/Verpfl. | 715.00 € |
Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst sind Sonderformen der Arbeitszeitgestaltung, die dem Mitbestimmungsrecht der Betrieblichen Interessenvertretung unterliegen....
Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst sind Sonderformen der Arbeitszeitgestaltung, die dem Mitbestimmungsrecht der Betrieblichen Interessenvertretung unterliegen. Das Seminar zeigt auf, wie sich Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst voneinander unterscheiden, welche Grenzen das Arbeitszeitgesetz zieht, welche Rolle Tarifverträge spielen und was in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden sollte.
Datum: Uhrzeit: |
16.07.2025
10:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Ort | Gewerkschaftshaus Nürnberg Korn's Kornmarkt 5-7 90402 Nürnberg |
Treffpunkt | Raum 2c (7.Stock) |
Kontakt | Neumarkter Str. 22
81673 München seminare@bildungswerk-bayern.de Tel. 089-55933650 Fax 089-55933661 |
Zielgruppe | Betriebliche Interessenvertretungen |
Referent | Katrin Augsten |
Bezeichnung | Fachanwältin für Arbeitsrecht & Mediatorin |
Teilnahmegebühr | 295.00 € |
Grundlagenseminar Das Betriebsverfassungsgesetz ist das zentrale Werkzeug für die Betriebsratsarbeit. Seine umfassende Kenntnis ist die Voraussetzung für eine...
Das Betriebsverfassungsgesetz ist das zentrale Werkzeug für die Betriebsratsarbeit. Seine umfassende Kenntnis ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche betriebliche Interessenvertretung. In diesem Seminar werden die rechtlichen Grundlagen und ihre Anwendungsmöglichkeiten praxisnah behandelt. Im Mittelpunkt stehen die Rechte und Pflichten der Betriebsratsmitglieder im betrieblichen Alltag. Erörtert werden darüber hinaus auch die Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit anderen Stellen, Ämtern und Organisationen (z.B. Gewerkschaften, Gewerbeaufsicht oder Arbeitsamt).
· Geschichtlicher Hintergrund der betrieblichen Interessenvertretung
· Stellung und Aufgaben des Betriebsrats
· Übersicht über die wichtigsten Beteiligungsrechte des Betriebsrats nach dem BetrVG: Information, Mitwirkung und Mitbestimmung
· Umgang mit Gesetzen und Tarifverträgen
· Die Arbeit des Betriebsrats (Betriebsratssitzung, Beschlussfassung; Freistellungsanspruch für Betriebsratsarbeit und Schulung; Kostentragung)
· Betriebsrat und Belegschaft; Betriebsversammlung
· Arbeitnehmerrechte als Ergänzung der Rechte des Betriebsrats
Datum: |
Vom
21.07.2025
10:30
Bis zum
25.07.2025
14:00
|
Ort | Hotel Sonnengarten Adolf-Scholz-Allee 5 86825 Bad Wörishofen |
Zielgruppe | Betriebsräte /-innen |
Referent | Christine Hasselbeck |
Bezeichnung | Dozentin, Mediatorin, Teamcoach für Betriebsräte |
Teilnahmegebühr | 1345.00 € |
Unterkunft/Verpfl. | 1104.00 € |
Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die Folgen Bei Fragen zum Arbeitsrecht ist die betriebliche Interessenvertretung häufig der erste Ansprechpartner. In diesem...
Bei Fragen zum Arbeitsrecht ist die betriebliche Interessenvertretung häufig der erste Ansprechpartner. In diesem Seminar wird der Themenbereich rund um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses behandelt, darunter der Kündigungsschutz und das Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Es werden die unterschiedlichen Kündigungsarten und deren Voraussetzungen nach der neuesten Rechtsprechung sowie der Aufhebungsvertrag thematisiert, ebenso wie die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Befristungsablauf. Zusätzlich werden die möglichen sozialversicherungsrechtlichen Folgen dargestellt.
Ein Besuch beim Arbeitsgericht ist geplant.
· Die Verschiedenen Beendigungsformen des Arbeitsverhältnisses
· Kündigung und die Rolle der Betrieblichen Interessenvertretung
· Kündigungsschutz: Allgemeiner Kündigungsschutz und Kündigungsschutz bestimmter Arbeitnehmergruppen, Kündigungsschutzverfahren
· Verfahren vor dem Arbeitsgericht: Aufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit, Verfahrensabläufe
Sozialversicherungsrecht: Arbeitslosengeld I und II; Sperrzeit, Ruhezeit und die Auswirkung auf das Arbeitslosengeld
Datum: |
Vom
21.07.2025
10:30
Bis zum
25.07.2025
14:00
|
Ort | Hotel Feuriger Tatzlwurm Tatzlwurm 1 83080 Oberaudorf |
Zielgruppe | Betriebsräte /-innen, Schwerbehindertenvertreter /-innen, Personalräte /-innen, Jugend- und Auszubildendenvertreter /-innen, Mitarbeitervertretungen |
Referent | Thomas Rathgeb |
Bezeichnung | Rechtsanwalt |
Teilnahmegebühr | 1345.00 € |
Unterkunft/Verpfl. | 1329.00 € |
Stetige Verdichtung der verlangten Arbeitsleistung, ständige Erreichbarkeit, Outsourcing oder Abbau von "Schonarbeitsplätzen" - die gesundheitlichen Belastungen im...
Stetige Verdichtung der verlangten Arbeitsleistung, ständige Erreichbarkeit, Outsourcing oder Abbau von "Schonarbeitsplätzen" - die gesundheitlichen Belastungen im Arbeitsalltag steigen. Die Folgen der Erkrankungen tragen häufig die betroffenen Beschäftigten.
Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, gibt dieses Seminar betrieblichen Interessenvertretungen einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen, in denen betriebliches Engagement für den Gesundheitsschutz gestaltet werden kann. Ausgehend von beginnenden Erkrankungen bis hin zum Verlust der Arbeitskraft durch Erwerbsminderung werden die Teilnehmenden auf den neuesten Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung gebracht.
· Arbeitsunfähigkeit und Entgeltfortzahlung
· Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung
· Schwerbehindertenrechtlicher Kündigungsschutz
· Rechte aus § 84 SGB IX inkl. Betriebliches Eingliederungsmanagement
· Kündigung wegen Fehlverhalten bei Krankheit
· Handlungsmöglichkeiten und Rechte der betrieblichen Interessenvertretung (im Vorfeld der Arbeitgeberkündigung; im Zusammenhang mit leidensgerechten Arbeitsplätzen und dem Schwerbehindertenrecht)
· Präventionsstrategien bei angeschlagener Gesundheit und Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis
Datum: |
Vom
22.07.2025
10:00
Bis zum
23.07.2025
16:00
|
Ort | Ibis Regensburg City Furtmayrstr. 1 93053 Regensburg |
Zielgruppe | Betriebliche Interessenvertretungen |
Referent | Katrin Augsten, Ralf Weinmann |
Bezeichnung | Fachanwältin für Arbeitsrecht & Mediatorin, Fachanwalt für Arbeitsrecht |
Teilnahmegebühr | 675.00 € |
Unterkunft/Verpfl. | 230.00 € |
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine der wichtigsten Grundlagen für den Arbeitsschutz. Sowohl das Arbeitsschutzgesetz, als auch alle einschlägigen Verordnungen mit...
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine der wichtigsten Grundlagen für den Arbeitsschutz. Sowohl das Arbeitsschutzgesetz, als auch alle einschlägigen Verordnungen mit Gesetzesrang verlangen Gefährdungsbeurteilungen. Sie sind die Grundlage für das Handeln im Arbeitsschutz und für die verpflichtenden Unterweisungen für die Beschäftigten. Dennoch gibt es viele Betriebe, die Gefährdungsbeurteilungen nur auf dem Papier erstellen – oder womöglich gar nicht.
Das Seminar stellt die Mitwirkungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung vor, zeigt praktische Ansatzmöglichkeiten auf und gibt Tipps für die Durchführung.
Seminarinhalte:
· Die rechtlichen Grundlagen der Gefährdungsbeurteilungen
· Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung
· Die verschiedenen Themen der Gefährdungsbeurteilungen, inkl. die Sonderform der Gefährdungsbeurteilung zu psychischen Belastungen
· Der Handlungskreislauf im Arbeitsschutz
· Unterweisung im Dialog
· Verbesserung der Zusammenarbeit der betrieblich Akteure
· Ein kurzer Blick auf die neue DGUV Vorschrift 2
· Nutzanwendung für den Alltag im Betrieb.
Datum: |
Vom
23.07.2025
10:00
Bis zum
25.07.2025
16:00
|
Ort | Parkhotel Heidehof GmbH Ingolstätder Str. 121 85080 Gaimersheim |
Zielgruppe | Betriebsräte /-innen, Schwerbehindertenvertreter /-innen, Personalräte /-innen, Jugend- und Auszubildendenvertreter /-innen, Mitarbeitervertretungen |
Referent | Bernhard M. Samberger |
Bezeichnung | Dipl.-Sozialpädagoge, Systemischer Berater und Supervisor |
Teilnahmegebühr | 925.00 € |
Unterkunft/Verpfl. | 583.00 € |
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) auf Grundlage des SGB IX soll zur Gesundung länger erkrankter Beschäftigter beitragen und mithilfe von Integrations-,...
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) auf Grundlage des SGB IX soll zur Gesundung länger erkrankter Beschäftigter beitragen und mithilfe von Integrations-, Rehabilitations- und Präventionsmaßnahmen einer drohenden Kündigung vorbeugen. Die betriebliche Interessensvertretung ist gefordert, das BEM so mitzugestalten, dass die angestrebten Ziele auch erreicht werden.
In diesem Seminar werden grundlegende Informationen zu den Vorschriften des SGB IX und Hinweise zur betrieblichen Regelung und Umsetzung vertieft. Darüber hinaus werden die arbeitsrechtlichen Folgen des Betrieblichen Eingliederungsmanagement diskutiert. Anhand von Fallbeispielen werden typische betriebliche Situationen bearbeitet.
Seminarinhalte:
* BEM: Kurze Wiederholung der Themenfelder des Grundlagenseminar
* Prozesse (Schwierigkeiten und Erfolgsmeldungen) seit dem Grundseminar
* Öffentlichkeitsarbeit
* Zusammenarbeit im Integrationsteam und Mitbestimmung
* Ideentank: der große Maßnahmenkatalog
* Zusammenarbeit mit externen Akteuren in der Maßnahmenentwicklung
* Fallbearbeitung
* Besonderheiten in der Kommunikation mit erkrankten Personen
Datum: |
Vom
28.07.2025
10:00
Bis zum
30.07.2025
15:00
|
Ort | ACHAT Hotel Landshut Papiererstraße 2 84034 Landshut |
Zielgruppe | Betriebsräte /-innen, Schwerbehindertenvertreter /-innen, Personalräte /-innen, Mitarbeitervertretungen |
Referent | Bernhard M. Samberger |
Bezeichnung | Dipl.-Sozialpädagoge, Systemischer Berater und Supervisor |
Teilnahmegebühr | 925.00 € |
Unterkunft/Verpfl. | 519.00 € |
Seminar im Auftrag von ver.di FB C - Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft Sie sind in die Mitarbeitervertretung (MAV) gewählt worden. Nun stellen sich...
Sie sind in die Mitarbeitervertretung (MAV) gewählt worden. Nun stellen sich die Fragen: Was kann und darf eine MAV? Was genau sind Ihre Rechte und Pflichten?
Dieses Seminar vermittelt die erforderlichen Kenntnisse des Mitarbeitervertretungsgesetzes der EKD. Das Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD ist die rechtliche Grundlage für das Handeln der MAV. Um ihre Ziele effektiv verfolgen und die Interessen der Beschäftigten der Dienststelle wirksam vertreten zu können, muss die MAV die gesetzlichen Möglichkeiten und Vorschriften kennen und nutzen.
Ferienseminar - In Absprache mit den Teilnehmenden werden zwei Folgetermine vereinbart, um den restlichen Stoff zu bearbeiten.
Die Teilnahme an diesem Seminar bringt Sie praxisnah auf den neuesten Stand und vermittelt Ihnen mehr Sicherheit für Ihren zukünftigen Aufgabenbereich. Die Seminarinhalte in Stichworten:
· Bildung und Zusammensetzung der Mitarbeitervertretung
· Wer sind wir? Rolle und Selbstverständnis der MAV
· Wo steht das? Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen
· Die Aufgaben und Geschäftsführung der MAV
· Die Zusammenarbeit mit der Dienststelle
· Informationsbeschaffung und Informationspolitik
· Rechtliche Handlungsmöglichkeiten und kirchengerichtlichen Rechtsschutz
Datum: |
Vom
03.09.2025
12:00
Bis zum
05.09.2025
13:00
|
Ort | Hotel National Luitpoldstr. 37 96052 Bamberg |
Zielgruppe | Mitarbeitervertretungen |
Referent | Robert Jung |
Bezeichnung | Bildungsmitarbeiter |
Teilnahmegebühr | 595.00 € |
Dieses Seminar gibt betrieblichen Interessenvertretungen einen direkten Einblick in eine arbeitsgerichtliche Verhandlung. Es erläutert den Ablauf, vermittelt...
Dieses Seminar gibt betrieblichen Interessenvertretungen einen direkten Einblick in eine arbeitsgerichtliche Verhandlung. Es erläutert den Ablauf, vermittelt Hintergründe und zeigt prozessuale Handlungsmöglichkeiten auf. Der Besuch einer Arbeitsgerichtsverhandlung ist vorgesehen.
Datum: Uhrzeit: |
17.09.2025
09:30 Uhr bis 16:30 Uhr |
Ort | Gewerkschaftshaus Regensburg Veranstaltungszentrum Paradiesgarten Richard-Wagner-Str. 2 93055 Regensburg |
Zielgruppe | Betriebsräte /-innen, Schwerbehindertenvertreter /-innen, Personalräte /-innen, Betriebliche Interessenvertretungen, Mitarbeitervertretungen |
Referent | Dr. Armin Rockinger |
Bezeichnung | Fachanwalt für Arbeitsrecht |
Teilnahmegebühr | 295.00 € |
Unterkunft/Verpfl. | 79.00 € |
Seminar im Auftrag von Verdi FB C Gesundheit, soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen Das Verständnis betriebswirtschaftlicher Zahlenwerke, Begriffe und Abläufe stellt...
Das Verständnis betriebswirtschaftlicher Zahlenwerke, Begriffe und Abläufe stellt für die betriebliche Interessenvertretung wichtiges Hintergrundwissen dar. Dazu wurden, je nach geltendem Gesetz, der betrieblichen Interessenvertretung wirtschaftliche Informationsrechte eingeräumt, die eine notwendige Voraussetzung für die Wahrnehmung von Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten sind.
Das Basisseminar baut auf den Zahlenwerken der sogenannten "externen Rechnungslegung" auf. Mit Hilfe beispielhafter Jahresabschlüsse aus dem sozialen Bereich und von Krankenhäusern werden die Unterschiede zwischen
- Bilanz (Vermögenswerte und ihre Finanzierung auf der Aktiv- und Passivseite)
- Gewinn- und Verlustrechnung (Erfolgsrechnung mit Erträgen und Aufwendungen)
- Kapitalflussrechnung/Cash-Flow
dargestellt und
- gängige betriebswirtschaftliche Kennzahlen (z.B. EBIT, EBITDA, Liquidität)
abgeleitet und erläutert.
Ergänzend dazu werden gemeinsam
- soziale Kennzahlen
gebildet (z.B. Alters- und Geschlechterstruktur, Fluktuation, Bestände der Arbeitszeitkonten/Überstunden ), die direkt für die Arbeit der betrieblichen Interessenvertretung hilfreich sein können.
Das Seminar vermittelt Basiskenntnisse zur Beurteilung, sowie von möglichen Maßnahmen zur Beeinflussung des wirtschaftlichen Erfolgs von Unternehmen/Vereinen/Betrieben.
Ziel ist es, den Teilnehmenden durch eigenes betriebswirtschaftliches Knowhow ein zusätzliches Fundament für ihre Aufgaben als betriebliche Interessenvertreter/innen zu geben.
(Je nach Anzahl der Teilnehmenden und Zusammensetzung des Seminars werden verschiedene geeignete Moderationsmethoden/-techniken angewendet)
Datum: |
Vom
22.09.2025
10:15
Bis zum
24.09.2025
15:30
|
Ort | Hotel - Gasthof Krone Marktplatz 1 91171 Greding |
Kontakt | Neumarkter Str. 22
81673 München landesstelle@bildungswerk-bayern.de Tel. 089-55933650 Fax 089-55933661 |
Zielgruppe | Betriebsräte /-innen, Schwerbehindertenvertreter /-innen, Personalräte /-innen, Mitarbeitervertretungen |
Referent | Timo Balmberger |
Bezeichnung | ertifizierter Rating-Analyst, zertifizierter Mediator |
Teilnahmegebühr | 695.00 € |
Unterkunft/Verpfl. | 385.00 € |
Nahezu alle IT-Systeme können zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle der Beschäftigten genutzt werden und fallen somit unter die betriebliche Mitbestimmung (§ 87 (1)...
Nahezu alle IT-Systeme können zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle der Beschäftigten genutzt werden und fallen somit unter die betriebliche Mitbestimmung (§ 87 (1) Pkt. 6 BetrVG).
Das Seminar vermittelt betrieblichen Interessenvertreter:innen Kenntnisse zu Funktionsweisen und Kontrollpotentialen technischer Anlagen, z. B. von unternehmensweiten Rechnernetzen, Telefonanlagen, Internet/Intranet/E-Mail bis hin zu ERP-Programmen (wie beispielweise SAP) und damit verbundenen Auswertungen. Gefahren werden ebenso diskutiert wie die Möglichkeiten der Eingrenzung und Mitgestaltung der Kontrollpotentiale per Betriebs- oder Dienstvereinbarung.
Die Themen des Seminars:
Überblick vernetzte Systeme und betriebliche IuK-Systeme
Bedenken und Kritik dieser Systeme
Was ist unter "missbräuchlicher Nutzung" zu verstehen?
Rechtlicher Rahmen - Wo und wie dürfen Betriebsräte mitreden?
Regelungsmöglichkeiten im Rahmen von Betriebs- und Dienstvereinbarungen
Datum: |
Vom
22.09.2025
10:00
Bis zum
24.09.2025
15:00
|
Ort | Hotel Feuriger Tatzlwurm Tatzlwurm 1 83080 Oberaudorf |
Zielgruppe | Betriebsräte /-innen, Personalräte /-innen, Mitarbeitervertretungen |
Referent | Torsten Weber |
Bezeichnung | Leiter Technologie- und Innovationsberatung Tibay im DGB Bildungswerk Bayern e.V. |
Teilnahmegebühr | 925.00 € |
Unterkunft/Verpfl. | 713.00 € |