Arbeitnehmerhaftung im Rettungsdienst - Was ist, wenn etwas passiert?
Seminar-Nr: 834-246-2024/2TD
Seminar im Auftrag von ver.di FB C - Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft Pflichtfortbildungen im Rettungsdienst drehen sich in der Regel um...
Pflichtfortbildungen im Rettungsdienst drehen sich in der Regel um medizinische Themen. Oftmals sind die Beschäftigten jedoch über ihr rechtliches Dürfen und Müssen nur wenig informiert.
Im Seminar werden die Grundlagen der Arbeitnehmerhaftung, Mitbestimmungsfragen im Rahmen der Arbeitnehmerhaftung und die Handlungsforderungsmöglichkeiten für Interessenvertretung vermittelt.
Pflichtfortbildungen im Rettungsdienst drehen sich in der Regel um medizinische Themen. Oftmals sind die Beschäftigten jedoch über ihr rechtliches Dürfen und Müssen nur wenig informiert.
Inhalte in Stichworten
· Strafrechtliche Grundlagen
· Unterlassene Hilfeleistung
· Garantenstellung
· Körperverletzung und Tötungsdelikte
· Notkompetenz
· Schweigepflicht
· BtMG-Delikte
· Zivilrechtliche Grundlagen
· Haftung aus Delikt und Vertrag
· Schmerzensgeld und Schadenersatz
· Rechtsprechung und Beispiele
Datum: |
Vom
10.09.2024
10:00
Bis zum
11.09.2024
16:00
|
Ort | Hotel National Luitpoldstr. 37 96052 Bamberg |
Zielgruppe | Betriebliche Interessenvertretungen |
Referent | Irena Schauer |
Bezeichnung | achanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Sozialrecht/ nicht tragbar - terminlich unzuverlässig! mk Sept. 2018, |
Teilnahmegebühr | 505.00 € |
Unterkunft/Verpfl. | 256.00 € |
Luitpoldstr. 37
96052 Bamberg