Leistungs- und Verhaltenskontrolle mit IT-Systemen
Seminar-Nr: 010-163-2025/3TE
Nahezu alle IT-Systeme können zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle der Beschäftigten genutzt werden und fallen somit unter die betriebliche Mitbestimmung (§ 87 (1)...
Nahezu alle IT-Systeme können zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle der Beschäftigten genutzt werden und fallen somit unter die betriebliche Mitbestimmung (§ 87 (1) Pkt. 6 BetrVG).
Das Seminar vermittelt betrieblichen Interessenvertreter:innen Kenntnisse zu Funktionsweisen und Kontrollpotentialen technischer Anlagen, z. B. von unternehmensweiten Rechnernetzen, Telefonanlagen, Internet/Intranet/E-Mail bis hin zu ERP-Programmen (wie beispielweise SAP) und damit verbundenen Auswertungen. Gefahren werden ebenso diskutiert wie die Möglichkeiten der Eingrenzung und Mitgestaltung der Kontrollpotentiale per Betriebs- oder Dienstvereinbarung.
Die Themen des Seminars:
Überblick vernetzte Systeme und betriebliche IuK-Systeme
Bedenken und Kritik dieser Systeme
Was ist unter "missbräuchlicher Nutzung" zu verstehen?
Rechtlicher Rahmen - Wo und wie dürfen Betriebsräte mitreden?
Regelungsmöglichkeiten im Rahmen von Betriebs- und Dienstvereinbarungen
Datum: |
Vom
22.09.2025
10:00
Bis zum
24.09.2025
15:00
|
Ort | Hotel Feuriger Tatzlwurm Tatzlwurm 1 83080 Oberaudorf |
Zielgruppe | Betriebsräte /-innen, Personalräte /-innen, Mitarbeitervertretungen |
Referent | Torsten Weber |
Bezeichnung | Leiter Technologie- und Innovationsberatung Tibay im DGB Bildungswerk Bayern e.V. |
Teilnahmegebühr | 925.00 € |
Unterkunft/Verpfl. | 713.00 € |
Tatzlwurm 1
83080 Oberaudorf