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Konfliktregelung durch die Einigungsstelle

Termin: 01.12.2025

Seminar-Nr: 010-152-2025/TSE

Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrechte, doch wie lassen sich diese durchsetzen? Der Zweck der Einigungsstelle besteht vor allem darin, den Konflikt zwischen...

Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrechte, doch wie lassen sich diese durchsetzen?
Der Zweck der Einigungsstelle besteht vor allem darin, den Konflikt zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber zu entschärfen. Für den Betriebsrat ist es wichtig zu wissen, unter welchen Voraussetzungen die Einigungsstelle einzuberufen ist und wie dies in der Praxis gehandhabt wird. Das Seminar vermittelt Wissen über Voraussetzungen, Verfahren, Kosten, Folgen und Zusammenhänge mit anderen arbeitsrechtlichen Fragen anhand praktischer Fallbeispiele.

- Zusammensetzung und Errichtung der Einigungsstelle
- erzwingbare und freiwillige Einigungsstellen
- Mitbestimmungsrechte, Initiativrecht als Voraussetzungen der Einigungsstelle
- Verfahren
- Einigungsstellenspruch und dessen Wirkung
- Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates
- Gerichtliche Überprüfung des Einigungsstellenspruchs
- Erläuterung anhand praktischer Fälle

Datum:
Uhrzeit:
01.12.2025
09:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Ort Novotel Arnulfpark
Zielgruppe Betriebsräte /-innen, Schwerbehindertenvertreter /-innen
Referent Christian Rösch
Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht
Teilnahmegebühr 295.00 €
Unterkunft/Verpfl. 110.50 €
Novotel Arnulfpark

Konfliktregelung durch die Einigungsstelle

anmeldung@bildungswerk-bayern.de

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