Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
Seminar-Nr: 010-150-2025/TSE
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll Arbeitnehmer:innen vor Diskriminierung und Benachteiligung schützen. Daraus ergeben sich zahlreiche Rechte und...
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll Arbeitnehmer:innen vor Diskriminierung und Benachteiligung schützen. Daraus ergeben sich zahlreiche Rechte und Pflichten sowohl für Beschäftigte und betriebliche Interessenvertretungen, als auch für Arbeitgeber. Ebenso müssen bestehende Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen dahingehend geprüft werden, ob Anpassungen erforderlich sind.
Seminarinhalte:
· Unmittelbare und mittelbare Diskriminierung
· Diskriminierung wegen Rasse oder ethnischer Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität
· Schadenersatz und Schmerzensgeld
· Beweislast
· Behandlung von Beschwerden der Beschäftigten durch den Betriebsrat, Personalrat oder Mitarbeitervertretung
· Besonderheiten bei personellen Einzelmaßnahmen: Einstellungen, Versetzungen, Ein- und Umgruppierungen sowie weiteren Tatbeständen gemäß dem Personalvertretungsgesetz
· Auswirkungen auf Betriebsvereinbarungen oder Dienstvereinbarungen
Datum: Uhrzeit: |
08.07.2025
09:30 Uhr bis 16:30 Uhr |
Ort | Novotel München City Arnulfpark Arnulfstraße 57 80636 München |
Zielgruppe | Betriebsräte /-innen, Schwerbehindertenvertreter /-innen, Personalräte /-innen, Betriebliche Interessenvertretungen, Mitarbeitervertretungen |
Referent | Christian Rösch |
Bezeichnung | Fachanwalt für Arbeitsrecht |
Teilnahmegebühr | 295.00 € |
Unterkunft/Verpfl. | 111.00 € |
Arnulfstraße 57
80636 München