Teilzeit und Befristung
Seminar-Nr: 010-149-2025/TSE
Im Bereich Teilzeit und Befristung sind betriebliche Interessenvertretungen mit vielen Fragen konfrontiert: Hat die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter einen Anspruch...
Im Bereich Teilzeit und Befristung sind betriebliche Interessenvertretungen mit vielen Fragen konfrontiert: Hat die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter einen Anspruch auf Teilzeit? Wie kann sie bzw. er diesen Anspruch durchsetzen? Wann kann ein Anstellungsverhältnis befristet abgeschlossen werden? Welche Grenzen hat die Befristung? Das Seminar stellt die gesetzlichen Grundlagen vor und zeigt praktische Lösungsansätze auf.
Seminarinhalte:
· Rechtsquellen: Teilzeit- und Befristungsgesetz, u.a.
· Begriff des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers
· Diskriminierungs- und Benachteiligungsverbot für Teilzeitbeschäftigte
· Anspruch des Arbeitnehmers auf Verkürzung oder Verlängerung der Arbeitszeit
· Beteiligungsrechte der Betrieblichen Interessenvertretung
· Zulässige Gründe der Befristung
· In welchen Fällen ist kein sachlicher Grund für die Befristung notwendig
· Mitwirkung des Betriebsrates gemäß § 99 BetrVG bei befristeten Neueinstellungen
· Informationspflichten des Arbeitgebers über unbefristete Arbeitsplätze
· Handlungsmöglichkeiten der Betrieblichen Interessenvertretung
· Neueste Rechtsprechung zu Teilzeit und Befristung
Datum: Uhrzeit: |
28.10.2025
09:30 Uhr bis 16:30 Uhr |
Ort | Gasthaus & Hotel zum ERDINGER Weissbräu Heiglhofstr. 13 81377 München |
Zielgruppe | Betriebsräte /-innen, Personalräte /-innen, Jugend- und Auszubildendenvertreter /-innen, Mitarbeitervertretungen |
Referent | Christian Rösch |
Bezeichnung | Fachanwalt für Arbeitsrecht |
Teilnahmegebühr | 295.00 € |
Unterkunft/Verpfl. | 69.00 € |
Heiglhofstr. 13
81377 München