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Betriebsräte III a - Mitwirkung des Betriebsrats bei Kündigungen

Termin: 14.07.2025 - 18.07.2025
Grundlagenseminar

Seminar-Nr: 010-132-2025/WSE

Grundlagenseminar Gemäß § 102 BetrVG muss der Betriebsrat vor jeder Kündigung angehört werden, eine Stellungnahme zu Kündigungen ist eine seiner regelmäßig sich...

Gemäß § 102 BetrVG muss der Betriebsrat vor jeder Kündigung angehört werden, eine Stellungnahme zu Kündigungen ist eine seiner regelmäßig sich wiederholenden Aufgaben. Deses Seminar vermittelt fundierte Kenntnisse über die Beteiligungsrechte und die Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats im Kündigungsverfahren.

Empfohlen wird der vorherige Besuch eines Einführungsseminars zum BetrVG (Betriebsräte I).

· Arbeitsrechtliche Begriffsklärung der verschiedenen Formen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
· Beteiligung des Betriebsrats bei Kündigung und seine Rechte nach dem BetrVG
· Bedenken und Widerspruch - die Stellungnahme des Betriebsrats
· Zustimmung des Betriebsrats
· Das Zustimmungserfordernis des § 103 BetrVG bei außerordentlicher Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
· Fristen für den Betriebsrat

Datum:
Vom 14.07.2025 10:30
Bis zum 18.07.2025 14:00
Ort Strandhotel Seehof
Seestraße 33
91738 Langlau
Zielgruppe Betriebsräte /-innen
Referent Thomas Rathgeb
Bezeichnung Rechtsanwalt
Teilnahmegebühr 1345.00 €
Unterkunft/Verpfl. 1279.00 €
Strandhotel Seehof
Seestraße 33
91738 Langlau

Betriebsräte III a - Mitwirkung des Betriebsrats bei Kündigungen

anmeldung@bildungswerk-bayern.de

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