Betriebsräte III a - Mitwirkung des Betriebsrats bei Kündigungen
Seminar-Nr: 010-132-2025/WSE
Grundlagenseminar Gemäß § 102 BetrVG muss der Betriebsrat vor jeder Kündigung angehört werden, eine Stellungnahme zu Kündigungen ist eine seiner regelmäßig sich...
Gemäß § 102 BetrVG muss der Betriebsrat vor jeder Kündigung angehört werden, eine Stellungnahme zu Kündigungen ist eine seiner regelmäßig sich wiederholenden Aufgaben. Deses Seminar vermittelt fundierte Kenntnisse über die Beteiligungsrechte und die Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats im Kündigungsverfahren.
Empfohlen wird der vorherige Besuch eines Einführungsseminars zum BetrVG (Betriebsräte I).
· Arbeitsrechtliche Begriffsklärung der verschiedenen Formen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
· Beteiligung des Betriebsrats bei Kündigung und seine Rechte nach dem BetrVG
· Bedenken und Widerspruch - die Stellungnahme des Betriebsrats
· Zustimmung des Betriebsrats
· Das Zustimmungserfordernis des § 103 BetrVG bei außerordentlicher Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
· Fristen für den Betriebsrat
Datum: |
Vom
14.07.2025
10:30
Bis zum
18.07.2025
14:00
|
Ort | Strandhotel Seehof Seestraße 33 91738 Langlau |
Zielgruppe | Betriebsräte /-innen |
Referent | Thomas Rathgeb |
Bezeichnung | Rechtsanwalt |
Teilnahmegebühr | 1345.00 € |
Unterkunft/Verpfl. | 1279.00 € |
Seestraße 33
91738 Langlau