Außertariflich ist nicht außerbetrieblich!
Seminar-Nr: 010-040-2025/TSB
AT-Angestellte im Betrieb AT gilt als rechtsfreier Raum und viele AT-ler:innen denken, sich selbst am besten vertreten zu können. Aber „AT“ bedeutet (nur)...
AT gilt als rechtsfreier Raum und viele AT-ler:innen denken, sich selbst am besten vertreten zu können. Aber „AT“ bedeutet (nur) außertariflich, nicht außerbetrieblich. Der Betriebsrat ist zuständig und verantwortlich, und gerade weil viele arbeitsrechtliche Fragen nicht tariflich geregelt sind, können die Handlungsspielräume des BR sogar größer sein als bei tariflich Beschäftigten.
Das Seminar befasst sich mit der Abgrenzung der verschiedenen relevanten Arbeitnehmerbegriffe; mit arbeitsrechtlichen Spezialregelungen für AT-Angestellte, den diesbezüglichen Rechten des Betriebsrates im Einzelnen und vermittelt Handwerkszeug und Anregungen hinsichtlich der Möglichkeiten, durch Betriebsvereinbarung zu sinnvollen Regelungen zu finden.
Basiswissen im Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht wird für dieses Seminar vorausgesetzt..
· Begriffliche Abgrenzung - Kriterien der Zuordnung
· Arbeitsverträge mit AT-Angestellten - wichtige Regelungen
· Stellung der AT-Angestellten im BetrVG
· Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates
· insb. § 87 Abs. 1 Nr. 10, 11 BetrVG
Datum: Uhrzeit: |
28.01.2025
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Ort | Online-Veranstaltung Online 0000 Online |
Zielgruppe | Betriebsräte /-innen, Schwerbehindertenvertreter /-innen, Jugend- und Auszubildendenvertreter /-innen, Mitarbeitervertretungen |
Referent | Katrin Augsten |
Bezeichnung | Fachanwältin für Arbeitsrecht & Mediatorin |
Teilnahmegebühr | 125.00 € |
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