Zerschlagung der Mitbestimmung 1933
Bevor die Nazis im Frühjahr 1933 die Gewerkschaften zerschlugen, beseitigten sie die Mitbestimmung in den Betrieben. Mit ihrem Gesetz vom 4. April 1933 über Betriebsvertretungen und wirtschaftliche Vereinigungen wurden die Betriebsratswahlen ausgesetzt und die eigenmächtigen, terroristischen Absetzungen freigewerkschaftlicher Betriebsräte legitimiert. Nach der Zerstörung der parlamentarischen Demokratie mit dem Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 war mit dem Ende der Betriebsdemokratie das Schicksal der Weimarer Republik besiegelt.
Nach dem Besuch der Ausstellung der Hans-Böckler-Stiftung wird die Frage diskutiert, inwiefern eine betriebliche Mitbestimmung die Basis einer demokratischen Gesellschaft ist. Und warum eine konsequente Interessenvertretung eine der Lehren aus der Zeit von 1933 - 1945 ist.
Eine Freistellung nach § 37.7 BetrVG ist beantragt.
Ausstellung: 08.07. - 01.08.2014
Führung & Workshop: 16.07.2014 von 14:00 - 18:00 Uhr
Die Teilnahme am Workshop kostet 5 Euro €
Referenten: Werner Milert, Historiker und Kurator der Ausstellung, Wolfgang Veiglhuber, DGB Bildungswerk, Dr. Alexander Klier, Sozialwissenschaftler
Ort: Gewerkschaftshaus München, Schwanthalerst. 64, Raum bitte erfragen.
Anmeldung: online oder unter der Telefonnummer: 089 / 559336-40
Bild: Jakob Steinhardt - Der Betriebsrat (1927). Israel Museum Jerusalem. Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung der Hans-Böckler-Stiftung.